Deutsches Rotes Kreuz der DDR (DRK), 1952-1990
Massenorganisation für den sozialistischen
Gesundheitsschutz, für Rettungsdienste sowie Katastrophen- und Bevölkerungsschutz im Rahmen der
›Zivilverteidigung‹
Geschichte und Organisation:
Das D. wurde durchVerordnung des MR am 23.10.1952 gegründet; Zentralausschuß und Präsidium hatten ihren Sitz in
Dresden. Es wurde im November 1954 in die Liga der Rotkreuzgesellschaften aufgenommen, hatte die
Genfer Konventionen anerkannt und beteiligte sich an internationalen Hilfsaktionen des IRK. Wegen der
Aufgaben, die dem D. für den Bevölkerungsschutz im Rahmen der
›Zivilverteidigung‹ zugewiesen waren, war es dem Ministerium des Innern unterstellt. Es
unterhielt rd. 14000 Grundorganisationen in Betrieben, in LPG und in Wohngebieten. Oberhalb der
GO bestanden Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirkskomitees sowie die jeweiligen Delegiertenkonferenzen
als Wahlgremien. Die Komitees waren mit Funktionären besetzt, deren Wahl jeweils der Zustimmung der
zuständigen SED-Leitungen bedurfte; sie bildeten auf Bezirks-, Kreis- und Stadtbezirksebene Sekretariate
bzw. Büros, in denen die Verwaltungs- und Organisationsarbeit geleistet wurde. Höchstes Organ
war der Kongreß und ein von diesem gewähltes Präsidium.
Funktionen und Wirkungen:
Zu den Aufgaben des D. zählten anfangs vornehmlich Hilfsdienste im Gesundheits- und Sozialwesen, die sich nach und nach
aufgliederten in Sanitätsdienst bei politischen und sportlichen Veranstaltungen, Hauspflege und
Altenversorgung, Blutspenderdienst, Seuchenschutz (hygienische Aufklärung, Impfaktionen u. ä.), Krankentransporte
und ›Dringliche Medizinische Hilfe‹ (DMH, später SMH = ›Schnelle Medizinische Hilfe‹). Daneben
bestanden für besondere Einsatzgebiete, in denen das D.
z. T. eng mit dem ð ›Feriendienst des FDGB‹ zusammenarbeitete, ein Wasserrettungs- und ein
Bergunfalldienst sowie Bahnhofs- und Grubenrettungsdienste.
Die allmähliche Erweiterung und Differenzierung der Aufgaben des D. vollzog sich in einzelnen
Schritten: So übernahm es z. B. Anfang 1953 den gesamten zivilen Krankentransport und bildete einen
Grubenrettungsdienst; am 1. März d. J. wurde die Zentralschule des DRK in Wilthen, Kreis Bautzen, eröffnet; 1954
richtete man einen Hauskrankenpflegedienst ein; Anfang 1955 folgte ein Seenotdienst und mit dem 1.3.
die Übernahme der Aufgaben des Zentralen Suchdienstes für vermißte Deutsche; Mitte 1956
wurde eine einheitliche DRK-Präsenz auf den Bahnhöfen organisiert. Schließlich wurde, als man 1957
mit den Vorbereitungen für einen Luftschutz in der DDR begann, das D. zunehmend mehr in die
Aufgaben von Luft-, Katastrophen- und zivilem Bevölkerungsschutz einbezogen ( Katastrophenschutz,
›Zivilverteidigung‹).
Die Finanzierung des D. erfolgte nahezu vollständig aus Mitteln des Staatshaushaltes; eine gewisse
Unterstützung kam zudem aus einem Kreis von ›Freunden des D.‹ Praktische Hilfsdienste in den
Grundorganisationen wurden weitgehend ehrenamtlich geleistet; in Spezialdiensten und in den
Sekretariaten der Komitees waren Angestellte und hauptamtliche Funktionäre tätig. Für die Ausbildung höherer
DRK-Funktionäre stand bei Waren in Mecklenburg das DRK-Lager ›Otto Buchwitz‹ zur Verfügung
(später Zentralschule des DRK). Lehrgänge für Helfer und eine Breitenausbildung in ›Erster Hilfe‹ und ›Häuslicher Krankenpflege‹ wurden vom D. selbst
organisiert. Alle aktiven Mitglieder des D. - 1972 gab es rd.
520000, zehn Jahre später rd. 650000 erwachsene Mitglieder - waren verpflichtet, sich einer
Ausbildung zum ›Gesundheitshelfer‹ zu unterziehen. In Jugendgruppen der Grundorganisationen wurden ›Junge
Sanitäter‹, (Schüler im Alter vdie ›Rotkreuzjugend‹ (Jugendliche DRK-Mitglieder
im Alter von 14-25 Jahren) ausgebildet und betreut.
Auflösung/Ende:
Im November 1989 trat Präsident G. Rehwaldt zurück; der Rücktritt des Präsidiums
folgte im Februar 1990. Daraufhin wurde unter der Leitung des amtierenden Präsidenten Karl-Heinz
Borgwardt ein Arbeitssekretariat gebildet, das einen ao. Kongreß vorbereitete. Der fand im April 1990
statt und leitete u. a. die Bildung von Landesverbänden und die Vereinigung mit dem DRK der
Bundesrepublik Deutschland in die Wege. Auf einer Hauptversammlung des DRK in Dresden beschlossen die
Delegierten der nun in den neuen Bundesländern bestehenden fünf Landesverbände am 6.10.1990, das DRK
der DDR e. V. zum 31.12.1990 aufzulösen. In dem Beschluß wurde gleichzeitig den neuen
Landesverbänden empfohlen, zum 1.1.1991 die Aufnahme in das DRK der Bundesrepublik Deutschland zu
beantragen. Diese Entscheidungen wurden am 9.11.1990 auf der Bundesversammlung des DRK anerkannt und
vollzogen.
[Lexikon der Organisationen und Institutionen: Deutsches Rotes Kreuz der DDR (DRK), S. 4. Digitale Bibliothek Band 32: Enzyklopädie der DDR, S. 8125 (vgl. DDR-Org. u. Inst., S. 250-251) (c) 1994 by Rowohlt Taschenbuch Verlag]