Wohnraumlenkung
Erfassung und Verteilung des Wohnraums aller
Eigentumsformen durch staatliche Organe
Trotz großer Anstrengungen blieben Wohnungssuche und Wohnraumvergabe in der DDR immer ein
Problem. Wohnraum war nicht nur deshalb knapp, weil nie genug bedarfsgerechte Wohnungen zur Verfügung
standen, sondern auch, weil die Raum- und Wohnungsgrößen relativ gering waren. So waren um 1985
Wohnungen in der BRD durchschnittlich um 34 Prozent größer als in der DDR (78 zu 58 qm
Durchschnittsgröße); wo einem Bundesbürger durchschnittlich 32 qm Wohnfläche zur Verfügung standen,
mußte sich ein DDR-Bürger mit 23 qm begnügen.
Die Wohnverhältnisse waren also überwiegend beengt, und sie blieben es auch, als 1978 ein
statistischer Gleichstand zwischen dem Wohnungsbestand und den rd. 6,7 Mio. Haushalten in der DDR ermittelt
wurde. Jahrelange Wartezeiten für Wohnungssuchende, insbesondere für junge Leute, die einen eigenen
Hausstand gründen wollten, blieben bis zuletzt häufig die Regel.
Die Wohnungsvergabe - in der DDR als »Wohnraumlenkung« bezeichnet - wurde auf der Grundlage
des ›Zivilgesetzbuches der DDR‹ von 1975 gehandhabt und war speziell durch »Verordnungen
über die Lenkung des Wohnraumes« geregelt, die der Ministerrat letztmalig am 16.10.1985 erlassen
hatte. Danach hatten die Abteilungen für Wohnungspolitik bei den örtlichen Räten (›Rat des Bezirks‹, ›Örtliche Volksvertretungen‹) über
Wohnungsanträge zu entscheiden, indem sie die Aufnahme und Plazierung des Antrages auf Vergabeplänen sowie die
Zuweisung von Wohnungen nach »Wohnungsbelegungsnormen« verfügten. Die vorab festgelegte
Normalität sah für einen Einpersonenhaushalt auch nur eine Einraumwohnung vor; Haushalte von 3 bis 4
Personen hatten i. d. R. Anspruch auf Zwei-, Zweieinhalb- oder Dreiraumwohnungen.
Die Abteilungen ›Wohnungspolitik‹ entschieden über die Vergabe von »volkseigenem« wie privatem
Wohnraum; Wohnungen der AWG vergaben sie in Abstimmung mit staatlichen Stellen. Weiterhin hatten
diese Abteilungen über die freien Wohnraumkontingente zu entscheiden, den vielfach privat in die Wege
geleiteten Wohnungstausch zu genehmigen sowie über den Um- oder Ausbau von Wohnungen und den
Bau von Eigenheimen zu entscheiden. Bei ihren Entscheidungen stützten sich die Abteilungen auf
ehrenamtliche ›Wohnungskommissionen‹, die auf Vorschlag der Ausschüsse der
›Nationalen Front‹ von den Vorsitzenden der örtlichen Räte berufen wurden.
Für die Arbeit in diesen Kommissionen sollten solche Bürger ausgewählt werden, die »hohe Arbeitsmoral,
gesellschaftliche Aktivität und menschliche Reife« bewiesen hatten.
Da »Wohnraumlenkung« Mangelverwaltung bedeutete, waren ihr Prioritäten gesetzt:
Rechtsvorschriften legten z.B. fest, daß ›Verfolgte des Naziregimes‹ und deren Hinterbliebene (›Vereinigung
der Verfolgten des Naziregimes‹) sowie Familien mit mehr als drei Kindern vorrangig mit Wohnraum zu
versorgen waren; auch Anträge von Personen, die sich
»besondere Leistungen für den Aufbau des Sozialismus« zugute halten konnten, sollten vorzugsweise
behandelt werden. Aber die Versorgung der Industriebetriebe mit Arbeitskräften und Spezialisten gab -
insbesondere dort, wo im Dreischichtsystem gearbeitet wurde - vielfach Anlaß, die Reihenfolge der
Wohnungsanwärter zu verändern. Wo die Belange der ört-
lichen Wirtschaft tangiert wurden, nahmen auch die ›Betriebsgewerkschaftsleitungen‹ Einfluß auf die
Verteilung von Neu- und Altbauwohnungen. Planung und Lenkung konnten jedoch nicht
verhindern, daß viele jahrelang leer ausgingen; eine Folge davon war, daß sich in den großen Städten der DDR eine
ausgeprägte Wohnungstauschkultur entwickelte. Um die Wohnungszuteilung zu beschleunigen,
galten Eingaben an den 1. Sekretär der zuständigen SED-Bezirksleitung als probates Mittel. Vornehmlich
dann, wenn eine Wahl zur Volkskammer bevorstand, drohten Genossen und Nichtgenossen, nicht zur
Wahl zu gehen, wenn ihr Wohnungsproblem nicht endlich gelöst würde. Damit hatten sie tatsächlich in
sehr vielen Fällen Erfolg. Eine andere Möglichkeit ergab sich, als in den 80er Jahren verfügt wurde, wer
dem Wohnungsamt eine Wohnung als leerstehend nachweise, könne diese beziehen. Da es inzwischen
ein offenes Geheimnis war, daß die Behörden keinen genauen Überblick über den vorhandenen Wohnraum
hatten und sich auch nicht sonderlich mühten, ihre Kenntnisse zu verbessern, suchten viele hier ihre
Chance. Junge Paare, die in der elterlichen Wohnung notgedrungen Unterschlupf gefunden hatten, zogen
nun durch die Berliner Hinterhöfe, wo sie oft in wenigen Tagen gleich Dutzende von scheinbar
unbenutzten Wohnungen entdeckten. Einige davon wurden aber vom MfS für konspirative Treffs benötigt und
sollten verständlicherweise nicht ins Gerede kommen; andere waren baupolizeilich gesperrt; für wieder
andere wurde regelmäßig die Miete überwiesen, weil inzwischen verzogene Bewohner gern den geringen
Preis zahlten, um eine Wohnung »in Reserve« zu halten. So fiel also die Ausbeute der »Wohnungsdetektive« am Ende stets sehr viel geringer aus, als sie
zunächst gehofft hatten.
[Lexikon der Organisationen und Institutionen: Wohnraumlenkung, S. 1 ff. Digitale Bibliothek Band 32: Enzyklopädie der DDR, S. 10253 (vgl. DDR-Org. u. Inst., S. 1196 ff.) (c) 1994 by Rowohlt Taschenbuch Verlag]